Haselünne: Die Hebesätze der Stadt Haselünne wurden nun wie folgt festgesetzt. Die Grundsteuer A beträgt demnächst 350 v.H. und die Grundsteuer B 350 v. H. Keine Änderungen ergaben sich gegenüber dem Kalenderjahr 2021 für die Grundsteuern, Straßenreinigungs- und Kanalbenutzungsgebühren, sodass auf die Erteilung schriftlicher Bescheide verzichtet wird, heißt es in einem Schreiben des Bügermeisters. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Berechnungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben werden die Grundbesitzabgaben für das Kalenderjahr 2022 in der wie im letzten vorliegenden Bescheid dargestellten Höhe festgesetzt. Dies erfolgt gemäß §27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes. Die Grundbesitzabgaben werden jeweils im Februar, Mai, August und November zum 15. fällig. Diejenigen die vom § 28 Ab. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben müssen die Abgaben in einer Summe am ersten Juli 2022 zahlen. Wenn bereits Bescheide für das Jahr 2022 erteilt wurden, sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Wenn die Hebesätze geändert werden oder sich die Berechnungsgrundlagen ändern, werden neue Änderungsbescheide erteilt. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in Osnabrück erhoben werden. Die Klage ist in schriftlicher Form zu erheben.
(Symbolbild)
(06.01.22)