Delmenhorst, Landkreis Oldenburg: Ab morgen haben die Stadt Delmenhorst sowie die Landkreise Wesermarsch und Oldenburg eine Allgemeinverfügung erlassen. Allen Teilnehmenden von Versammlungen haben die Maskenpflicht einzuhalten. Dies entschieden die Stadt und die Landkreise aufgrund der überwiegend unangemeldeten Versammlungen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie. Der größte Zulauf mit 500 Personen war dabei in Delmenhorst zu beobachten. Trotz wiederholter Aufforderungen waren die Protestler nicht bereit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Der Polizeichef Jörn Stilke kündigt ein konsequenteres Einschreiten bei Verstößen an. Die Verweigerung der Maskenpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das bedeutet Identitätsfeststellung, gezielte Verfolgung der Verstöße, ggf. ein Ausschluss von Teilnehmenden sowie das Aufstoppen der Aufzüge bzw. Auflösen der Versammlungen. Die Polizei richtet daher ihren Appell an alle Teilnehmenden, die Versammlungen ordnungsgemäß anzumelden, sich friedlich zu versammeln und sich an die beschränkenden Auflagen zu halten. Gezielt provokatives Verhalten gegenüber Einsatzkräften werde nicht weiter toleriert.
(PM)
(Symbolbild)
(07.01.22)