Lingen/Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute entschieden, dass das von der Stadt Bremen erlassene Verbot für Atomtransporte in Bremer Häfen gegen das Grundgesetz verstößt.
Bereits im Jahr 2012 sperrte die Stadt Bremen ihre Häfen für den Transport von radioaktiven Brennelementen. Die Brennelementfertigungsanlage Lingen, ein Atomtransportunternehmen aus Hanau und eine Firma für nukleare Entsorgung aus Essen hatten 2015 Ausnahmegenehmigungen beantragt.
Laut der Mitteilung des Gerichts verfügen die drei Unternehmen über Transportgenehmigungen des Bundesamtes für Strahlenschutz nach dem Atomgesetz, in denen die Transportroute über bremische Häfen jeweils ausdrücklich als Transportstrecke zugelassen ist.
Die Bremer Landesregierung lehnte die Ausnahmegenehmigungen ab. Die Unternehmen zogen daraufhin vor Gericht.
Heute entschied das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Ankläger mit der Begründung, dass die von der Stadt Bremen aufgestellte Regelung mit den Vorschriften des Grundgesetzes über die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern unvereinbar sei.
Denn über die friedliche Nutzung der Kernenergie, habe allein der Bund die Befugnis, so das Bundesverfassungsgericht.
(Symbolbild)
(11.01.22)