Lüneburg/Meppen: Der SV Meppen gehört zu drei Vereinen in Niedersachsen, die einen Antrag gegen die aktuell geltenden Zuschauerbeschränkungen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel gestellt hatten. Dem Antrag hat der 14. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts heute teilweise zugestimmt. „Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Festlegung der maximal zulässigen Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 500 Teilnehmern gegenwärtig der Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörden obliegt“, teilt das OVG Niedersachsen in einer Pressemitteilung mit.
Die Entscheidung, ob morgen mehr als 500 Fans in die Hänsch-Arena dürfen, liegt nun in den Händen des Landkreises Emsland. Der SVM darf zumindest darauf hoffen, dass sie bis zu 50% der Zuschauer-Kapazität zulassen können. Viel Zeit bleibt allerdings nicht mehr, Anpfiff zur Drittliga-Partie gegen 1860 München ist um 14 Uhr.
(11.02.22)