Osnabrück: Heute wurde vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Osnabrück das Urteil gegen den emsländischen Unternehmer Hendrik Holt gesprochen. Dem Hauptangeklagten stehen nun sieben Jahre und 6 Monate Haft bevor.
Dem Urteil zufolge bleibt die Kammer unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Freiheitsstrafe von acht Jahren und fünf Monaten. Angeklagt war Holt, weil er mit seinem früheren Finanzdirektor, Heinz L. und Familienangehörigen angebliche Windkraftprojekte für zehn Millionen Euro an internationale Energiekonzerne verkauft hatte. Diese Projekte waren allerdings nur vorgetäuscht worden. Um diese Projekte glaubhaft zu gestalten, fälschten der Hauptangeklagte und seine Komplizen Flächennutzungsverträge sowie Unterstützungsschreiben von Gemeinden.
Das Landgericht Osnabrück verurteilte den Mittäter Heinz L. zu sieben Jahren Haft. Holts Mutter und seine zwei Geschwister wurden wegen Beihilfe zum Betrug zu Haftstrafen zwischen 36 und 43 Monaten verurteilt.
Das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer ist noch nicht rechtskräftig.
Die Angeklagten können noch das Rechtsmittel der Revision einlegen. Dann müsste der Bundesgerichtshof über das Osnabrücker Urteil befinden.
(Foto: Archiv)
(12.05.22)