Landkreis Cloppenburg: Nach coronabedingter Unterbrechung haben das Jugendamt des Landkreises Cloppenburg und die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta die Alkoholtestkäufe wieder aufgenommen. Beim ersten Testkauf in kreisweit 26 Verkaufsstellen kam es zu einem besorgniserregenden Ergebnis. In 76,9% der Testkäufe wurde hochprozentiger Alkohol an Minderjährige verkauft. Dies ist der zweitschlechteste Wert seit 2013 (78,26%). Das Ergebnis spricht für sich. Der Alkoholtestkauf zeigt deutlich, dass eine Regelmäßigkeit dieser Art des Jugendschutzes scheinbar sein muss, um die Sensibilität beim Verkaufspersonal zu wecken. Aber auch die Verantwortlichen in den Verkaufsstellen sollten ihren Mitarbeitenden in Bezug auf die Umsetzung des Jugendschutzes schulen.
Seit über zehn Jahren werden im Landkreis Cloppenburg zwei- bis dreimal im Jahr Testkäufe dieser Art durchgeführt. Der Ablauf ist dabei seit Jahren der gleiche: Die minderjährigen Testkäufer gehen in Supermärkte, Tankstellen, Kioske oder ähnliche Einrichtungen und versuchen, hochprozentigen Alkohol zu kaufen. Kommt es zu einem Verstoß, gehen die Mitarbeiter vom Jugendamt und der Polizei in die Verkaufsstelle und nehmen die Ordnungswidrigkeit auf, welches ein Bußgeldverfahren zur Folge hat.
„Die Zahl ist alarmierend“, so die Kreisjugendpflegerin des Landkreises Cloppenburg, Alexandra Pille. „In 90% der Fälle wurde nicht einmal nach einem Ausweis gefragt!“ Dies ist die einzige Möglichkeit für den Verkäufer, sich beim Alter auf der sicheren Seite zu wissen. „Lieber einmal zu viel nach dem Ausweis gefragt, als einmal zu wenig“, ist die Devise der Kreisjugendpflegerin. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 300 Euro. Schon lange ist es keine gute Idee mehr, sich nur auf das äußere Erscheinungsbild der Käufer zu verlassen.
„Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Alkohol, den junge Menschen trinken, geht immer durch die Hand Erwachsener. Ob es die gut gemeinte Flasche der Eltern oder der 18-jährige Kumpel ist, sie alle geben den Alkohol an die Personengruppe weiter, die durch das Jugendschutzgesetz geschützt werden soll“, so Pille abschließend.
(PM)
(Symbolbild)
(30.05.22)