„Für ukrainische Flüchtlinge ist es vor allem wichtig, einen Aufenthaltstitel mit integrierter Arbeitserlaubnis in Deutschland zu erhalten“, betonte IHK-Ausbildungsberaterin Carina Struck jetzt in dem aktuellen Workshop des IHK-Netzwerkes „Integration gemeinsam meistern“, zu denen sich Vertreter aus regionalen Betrieben austauschten.
Ukrainische Geflüchtete erhalten in der Regel eine Aufenthaltsgenehmigung zum vorübergehenden Schutz. Diese kann sofort mit der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis in Deutschland verbunden werden, auch ohne dass bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen muss. Neben diesen formalen Voraussetzungen erfordert die mittel- und langfristige Aufnahme ukrainischer Geflüchteter in den deutschen Arbeitsmarkt aber auch den Spracherwerb und die Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse.
Deshalb berät IHK-Projektkoordinatorin Anastasija Daut zur Anerkennung der in der Ukraine erworbenen Berufsqualifikationen und zum Spracherwerb. Zudem informiert sie die Menschen aus der Ukraine über das deutsche Berufsbildungssystem, um ukrainische Jugendliche für eine betriebliche Ausbildung zu gewinnen. „Wichtig ist, dass die Verfahren zur Einmündung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowohl für Arbeitsuchende als auch Arbeitgeber transparent und unkompliziert anzuwenden sind,“ so Struck.
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(PM)
(18.10.22)