Meppen: Zur Unterbringung von Flüchtlingen sucht die Stadt Meppen Wohnraum im Stadtgebiet.
Durch den andauernden Krieg in der Ukraine steigt die Zahl der Flüchtlinge stetig an. In Meppen sind bereits über 400 Flüchtlinge aus der Ukraine eingetroffen. Nach dem vom Land Niedersachsen, mit Stichtag vom 23.09.2022 festgesetzten Gesamtverteilkontingent, hat der Landkreis Emsland bis zum 31.03.2023 geplant, insgesamt 3.130 Flüchtlinge aus der Ukraine und anderen Herkunftsländern aufzunehmen. Der Stadt Meppen sind hiervon 306 Personen zugewiesen worden; hinzu kommen 43 Personen aus der bisherigen Verteilquote. Insgesamt ist somit von einer Zuweisung von 349 Flüchtlingen auszugehen.
„Die Flüchtlinge adäquat unterzubringen, ist eine der großen Herausforderungen, vor der Städte und Gemeinden stehen“, sagt Bürgermeister Helmut Knurbein. Mit Hochdruck arbeite die Stadt Meppen an dieser Mammutaufgabe und bitte in diesem Zusammenhang auch die Bürger*innen um Unterstützung. Wer über freien Wohnraum verfügt, möge sich bitte mit der Stadt Meppen, Herrn Ahrens, Tel. (05931) 153-126, in Verbindung setzen.
Bürgermeister Helmut Knurbein gibt Antworten auf die grundlegenden Fragen zu dieser Thematik:
Wo wird nach Wohnraum gesucht?
Die Flüchtlinge sollen weiterhin dezentral in der Stadt Meppen untergebracht werden. Zwar ist es unser Wunsch, vorwiegend die Kernstadt zu belegen, Wohnraum suchen wir jedoch über das gesamte Stadtgebiet.
Welche Wohnungsgrößen werden gesucht?
Wir suchen abgeschlossene Wohneinheiten in allen Größen, da sowohl Einzelpersonen als auch Familien und Gruppen untergebracht werden müssen: Einzelne Zimmer, Wohnungen oder Häuser.
Wer tritt als Mieter der Wohnungen auf?
Die Stadt Meppen ist Mieterin. Wir schließen auch die Versorgungsverträge mit Strom- und Gaslieferanten ab.
Gelten die gleichen Kündigungskriterien wie bei anderen Mietern?
Ja, die Stadt Meppen verwendet die üblichen Mietverträge.
Wie wird sichergestellt, dass die Wohnung bei einem späteren Auszug in dem gleichen Zustand wie beim Einzug hinterlassen wird?
Renovierungsarbeiten werden entweder von städtischen Mitarbeiter*innen selbst oder durch beauftragte Firmen durchgeführt.
(Symbolbild)
(PM)
(01.11.22)