Lorup: In der Gemeinde Lorup (Samtgemeinde Werlte) war das hochpathogene Influenza A Virus des Subtyps H5N1 in mehreren Geflügelbetrieben nachgewiesen worden. Zuletzt musste am 29. Oktober nach Feststellung des Vogelgrippebefalls ein Bestand von rund 60.0000 Masthähnchen getötet werden. Nun ist 21 Tage nach der Reinigung und Desinfektion des betroffenen Betriebs in der näheren Umgebung kein neuer Fall aufgetreten, sodass die Schutzzone mit Wirkung ab Montag, 21. November, aufgehoben werden kann und Teil der Überwachungszone wird.
Ist die Vogelgrippe in einem Betrieb amtlich festgestellt worden, so sind Restriktionszonen einzurichten. Diese bestehen aus einer Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) von mindestens 3 km Radius um den Ausbruchsbetrieb und einer Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) von mindestens 10 km um den Ausbruchsbetrieb.
Nach Aufhebung der Schutzzone geht der betroffene Bereich nunmehr in die Überwachungszone mit allen dort geltenden tierseuchenbehördlichen Maßnahmen über. Unter anderem sind die tierhaltenden Betriebe zur Eigenüberwachung angehalten und sollen einmal täglich ihre Tierbestände auf Veränderungen überprüfen. Besondere Hygienemaßnahmen zum Schutz der Tiere sind ebenfalls einzuhalten.
Die Überwachungszone kann frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung wieder aufgehoben werden.
Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung einschließlich der Darstellung der Restriktionszonen sind auf der Homepage des Landkreis Emsland unter www.emsland.de veröffentlicht.
(Symbolbild)
(PM)
(17.11.22)