Absonderungsverordnung verlängert
Niedersachsen: Anders als Schleswig-Holstein, Bayern und Baden-Württemberg bleibt die Isolationspflicht bei einer Corona Infektion in Niedersachsen Pflicht. Die Person muss sich weiterhin für mindestens fünf Tage isolieren. Das Gesundheitsministerium hat die entsprechende Verordnung bis Ende Januar 2023 verlängert. Verpflichtet sind demnach Personen, die einen positiven PCR-Test haben und Menschen, die einen begründeten Verdacht haben mit dem Virus infiziert zu sein. Außerdem bleibt die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr bestehen.
(Symbolbild)
(24.11.22)