Landkreis Emsland/ Grafschaft Bentheim: In den vergangenen Wochen kam es im gesamten Einsatzgebiet der PI Emsland/Grafschaft Bentheim vermehrt zu sogenannten Sextortion-Fällen. Dabei handelt es sich um organisierte Erpressungen nach vorgelagerten Videochats. Ein ursprünglich harmloser Flirt über den Chat im Internet endet meist mit hohen Geldforderungen und der Drohung, intime Sequenzen aus dem Videochat zu veröffentlichen.
Hierbei erhält das Opfer oftmals eine Freundschaftsanfrage „von Lockvögeln“ über ein soziales Netzwerk. Nimmt das Opfer diese an, erfolgt anschließend eine kurze Unterhaltung mit anschließendem erotischen Videochat. Im Rahmen des Videochats bringt der Täter/die Täterin das Opfer dazu, sich entblößt zu zeigen. Der/die Täter/Täterin schneidet das Video dabei mit und erpresst das Opfer anschließend damit, dieses zu veröffentlichen, es sei denn, das Opfer zahle einen gewissen Geldbetrag. In den der Polizei gemeldeten Fällen reichten die Beträge von wenigen hundert Euro bis hin zu knapp 30.000 Euro. Es kam immer wieder zu entsprechenden Veröffentlichungen der intimen Bildaufnahmen.
Die Polizei warnt daher vor solchen Betrugsmaschen im Internet. So schützen Sie sich vor „sexueller Erpressung“:
- Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäreeinstellungen.
- Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.
- Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu.
- Im Zweifel kleben Sie die Chatkamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
- Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, wenn die Flirtperson nicht vertraut ist.
Falls Sie bereits erpresst werden:
- Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
- Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden.
- Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.
- Sichern Sie die Chatverläufe und Nachrichten mittels Screenshot.
(Symbolbild)
(PM)
(30.11.22)