Fortschreibung des Raumordnungsprogramms – Abstände zur Bebauung erhalten
Meppen, Landkreis Emsland: Weg von den fossilen Energieträgern, hin zu den regenerativen Energien – das ist vor dem Hintergrund des Klimawandels, der weltpolitischen Situation mit dem Krieg in der Ukraine und der Energiekrise das Ziel des Landkreises Emsland. Mit den Vorschlägen aus einer entsprechenden Beschlussvorlage, die der Landkreis im Ausschuss für Umwelt und Natur am Mittwoch (7. Dezember) einbringen wird, soll dieses Ziel möglichst schnell erreicht werden. Mit den unveränderten Abständen zur Wohnbebauung soll eine Konstante Bestand haben, alle weiteren Planungskriterien sollen aber im Sinne eines „Mehr“ an Windenergie überprüft werden. Und auch die solare Energie steht im Fokus.
Neuaufstellung des Raumordnungsprogramm
Aktuell erarbeitet der Landkreis Emsland eine Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP). Die Planungen für die Windenergie sollen hierbei prioritär behandelt werden. 2023 soll ein entsprechender RROP-Entwurf für die so genannte Gebietskulisse Windenergie vorliegen, der als Diskussionsgrundlage für die Politik und die Öffentlichkeit dienen soll. Das neue RROP soll dann Ende 2025/Anfang 2026 endgültig verabschiedet werden.
„Aus Sicht der Verwaltung ist es zielführend, nicht wie rechtlich vorgegeben, erst 2032 die Flächenziele für die Windkraft zu erreichen, sondern diese sofort in einem Schritt deutlich schneller umzusetzen. Sollte es uns gelingen, die Ziele bereits 2024 festschreiben zu können, würde der Landkreis Emsland bis zu acht Jahren früher als gesetzlich vorgesehen der Windenergie den erforderlichen Raum verschaffen“, betont Burgdorf.
Mehr Flächen für Windenergie
Zwar sei die künftige Größe der für die Windkraft zu definierenden Flächen heute noch nicht final zu bestimmen, weil rechtliche Vorgaben durch das Land fehlten. „Wir gehen aber künftig von deutlich mehr Flächen für die Windenergie aus“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf. Aktuell sind 1,52 Prozent der Kreisfläche für die Windenergie ausgewiesen, das sind insgesamt 4389 ha. Derzeit sind 560 Windenergieanlagen realisiert, die eine Leistung von 1,13 Gigawatt ins Netz einspeisen.
Wir planen aktuell so, „dass die bestehenden Abstände von Windflächen zu Bebauung nicht angefasst werden“, sagt Kreisbaurat Dirk Kopmeyer. Der Abstand von Windenergieflächen zur Bebauung im Innenbereich wird wie bisher 1000 m betragen, zu Einzellagen im Außenbereich weiterhin 800 m. „Wir wollen die Bevölkerung vor Belastungen wie Lärm und Schattenwurf schützen, daher werden wir die Abstände nicht verringern“, erläutert Burgdorf.
Alle anderen Kriterien wie beispielsweise der Abstand von Windparks untereinander und ob Windenergieanlagen im Wald erreichtet werden dürfen, werden vor dem Hintergrund, welches Flächenziel erreicht werden muss, zu diskutieren sein.
Ausbau von Photovoltaik
Neben der Windenergie kommt auch der Nutzung von Photovoltaik eine entscheidende Rolle zu. Der Landkreis Emsland ist mit 617 MWp (Stand 31. Dezember 2021) niedersachsenweiter Spitzenreiter bei der solaren Energie. Das Land Niedersachsen sieht vor, dass bis 2040 niedersachsenweit insgesamt 65 GW an solarer Energie gebaut werden sollen, davon 15 GW auf Freiflächen und 50 GW auf Dächern.
Im Landkreis Emsland ist über ein bestehendes Solardachkataster für jeden zu erkennen, ob ein von ihm ins Auge gefasstes Gebäude sinnvoll mit einer PV-Anlage ausgestattet werden kann. Auch die Energieeffizienzagentur unterstützt Ratsuchende bei der Realisierung einer Anlage. Gleichzeitig wird der kreiseigene Gebäudebestand weiter mit PV-Anlagen ausgerüstet. „Die fehlende Zahl an Fachkräften, die die Anlagen installieren, Materialmangel und fehlende Energieberater bremsen das Ausbautempo momentan allerdings insgesamt ein“, berichtet Burgdorf.
Der Bau von so genannten Freiflächenanlagen kann vom Landkreis Emsland nicht gesteuert werden. Hier geben die Städte und Gemeinden durch die Flächennutzungs- und Bauleitplanung den Rahmen vor. Das bestehende RROP sperrt indes Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft für den Ausbau mit Freiflächenphotovoltaikanlagen. „Diese Flächen sollten unbedingt der Landwirtschaft erhalten bleiben. Es ist somit derzeit auch nicht geplant, diese Festlegungen im Rahmen der laufenden Neuaufstellung des RROP aufzugeben. Auch ohne diese landwirtschaftlichen Flächen sind unsere Flächenziele zu erreichen“, betont Burgdorf.
(PM)
(Symbolbild)
(09.12.22)