Meppen: Im ersten Halbjahr 2023 sind bundesweit die Schöffinnen Schöffen sowie die Jugendschöff und Jugendschöffinnen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 zu wählen. Gesucht werden in Meppen 27 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Meppen und Landgericht Osnabrück an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Emsland schlagen doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten wie benötigt vor; der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht wählt aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen und -schöffinnen. Gesucht werden Bewerbungen von Menschen, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Personen, die infolge eines Richterspruchs keine Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, sind von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richterinnen und Richter, Notarinnen und Notare, Bewährungshelfer und Bewährungshelferinnen, Polizeibeamte und -beamtinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen usw.) und Religionsdienerinnen und -diener sollen nicht ins Schöffenamt gewählt werden.
Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerberbenden Grundfähigkeiten besitzen, die erforderlich sind, um über andere Menschen qualifiziert zu urteilen.
Diese Voraussetzungen sollten Sie mitbringen
Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – aufgrund des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. „Im Strafrecht muss auf ein Gramm Rechtskenntnis ein Zentner Menschenkenntnis kommen“ (Gustav Radbruch). Letztere wird von den Schöffinnen und Schöffen erwartet, die Rechtskenntnis bringen die Berufsrichter und -richterinnen mit. Die Lebenserfahrung, die das Schöffenamt abverlangt, kann sich zu einem nicht unerheblichen Teil aus beruflicher Erfahrung rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffinnen und Schöffen müssen Objektivität und Unvoreingenommenheit bewahren können.
Schöffen und Schöffinnen benötigen darüber hinaus einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn. Sie haben in Rechtsfragen zu entscheiden, allerdings nicht in der rechtswissenschaftlichen Systematik, sondern mit den Mitteln der billig und gerecht Denkenden. Ob zum Beispiel eine bestimmte Nötigungshandlung verwerflich ist oder ob die Begehung einer bestimmten Straftat ein besonders schwerer Fall ist, ist aus Laiensicht zu beantworten. Dazu bedarf es ebenso der Standfestigkeit wie der Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung. In der Beratung mit den Berufsrichterinnen und -richtern müssen sie den von ihnen gefundenen Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne querulatorisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Den Schöffen und Schöffinnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen in der Lage sein, sich entsprechend verständlich zu machen, auf die Angeklagte bzw. den Angeklagten und andere Prozessbeteiligte einzugehen und an der Beratung argumentativ teilzunehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
So können Sie sich bewerben
Interessierte für das Schöffenamt können sich bis zum 15.03.2023 bewerben. Die Vordrucke sind online unter www.meppen.de abrufbar und zudem beim Fachbereich Umweltschutz und Öffentliche Ordnung, In der Marsch 11, 49716 Meppen, Zimmer 35, erhältlich. Weitere Informationen können bei Frau Thien (Tel.: 05931/153-237) erfragt oder der Internetseite der Deutschen Vereinigung der Schöff*innen entnommen werden: www.schoeffen.de.
(Symbolbild)
(PM)
(04.01.23)