Meppen: Ab sofort können sich Gewerbetreibende, Vereine, Bürgerinnen und Bürger um die Förderung von Projekten aus dem „Verfügungsfonds Innenstadt“ bewerben. Insgesamt 116.000,00 Euro stehen in den Jahren 2023 bis 2025 für Projekte und Aktionen im Verfügungsfonds zur Verfügung.
Der Fonds setzt sich zu 50 % aus Bundesmitteln des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ sowie (bis zu) 50 % Eigenanteil der Stadt Meppen zusammen. Zudem erfolgt eine Co-Finanzierung durch den Verein für Wirtschaft und Werbung (VWW) e.V. in Höhe von insgesamt 10.000 Euro. In den Jahren 2023 bis 2025 stehen folgende Mittel zur Verfügung:
2023: 58.000 Euro
2024: 29.000 Euro
2025: 29.000 Euro
„Der Fonds soll ,Dritte‘ anregen, eigene Projektideen für die Aufwertung unserer Innenstadt zu entwickeln und umzusetzen“, erklärt Wirtschaftsförderer Alexander Kassner. Mittels finanzieller Zuschüsse sollen kleinteilige Projekte, Aktionen und Maßnahmen angestoßen und umgesetzt werden und so die Teilnahme engagierter Akteurinnen und Akteure an der Weiterentwicklung der Innenstadt gestärkt werden. Zugleich ermöglicht der Fonds, die Mittel flexibel und lokal angepasst einzusetzen.
Eine entsprechende Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Innenstadt im Rahmen des „Verfügungsfonds Innenstadt“ hat der Rat der Stadt Meppen in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag, 23.02.2023 beschlossen. Die Richtlinie regelt die Rahmenbedingungen, Fördervoraussetzungen und Hinweise zum Antragsverfahren. Förderanträge können ab sofort schriftlich unter Nutzung des Antragsformulars bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Meppen eingereicht werden.
Die Mittel des „Verfügungsfonds Innenstadt“ werden durch ein Entscheidungsgremium nach pflichtgemäßem Ermessen vergeben. Dieses setzt sie zusammen aus einem bzw. einer Vertreter*in des Vereins für Wirtschaft und Werbung (VWW) e.V. und vier Vertreter*innen der Stadt Meppen. Daneben gehört je ein*e Vertreter*in der Fraktionen des Stadtrats dem Entscheidungsgremium an.
Foto: Stadt Meppen
(PM)
(24.02.23)