Ab dem 31. März läuft die Regelung der telefonischen Krankschreibung aus, welche aufgrund der Corona-Pandemie lange Zeit möglich war. Wer erkältet war, konnte sich per Telefon bis zu sieben Tage von seinem Arzt krankschreiben lassen.
Die telefonische Krankschreibung wurde von dem Gemeinsamen Bundesausschuss eingeführt. Sie war Teil der Sicherheitsmaßnahmen während der akuten Corona-Pandemie. Mit der telefonischen Krankschreibung sollten volle Wartezimmer vermieden werden, umso insbesondere chronisch Kranke vor Infektionen zu schützen.
Neben Corona-Infektionen, breiteten sich Erkältungs – und Grippe-Erkrankungen aus, sodass die Regelung mehrmals verlängert wurde. Für den Fall, dass sich erneut eine solche Situation einstellt, die Sicherheitsmaßnahmen erfordert, wird der Gemeinsame Bundesausschuss schnell reagieren.
(31.03.23)