Lingen: Zwischen 10 Uhr und 18 Uhr ist das Radfahren in der Fußgängerzone nicht erlaubt. Radfahrende, die sich nicht an diese Regelung halten, müssen damit rechnen, angehalten und verwarnt zu werden. „Es ist ein leidiges Thema. Immer wieder erreichen uns Beschwerden über Radfahrende, die tagsüber unerlaubterweise durch unsere Fußgängerzone fahren und nicht absteigen. Dem wollen wir seitens der Stadt und der Polizei entgegenwirken“, erklärt Lingens Oberbürgermeister Dieter Krone. In einer Gemeinschaftsaktion finden zur Fahrradsaison verstärkt Kontrollen in der Fußgängerzone statt. „Wer dabei erwischt wird, unerlaubterweise mit dem Rad durch die Fußgängerzone zu fahren, muss mit einem Verwarngeld zwischen 15 und 30 Euro rechnen“, erläutert Erster Polizeihauptkommissar Christian Albert. Durch die gemeinsamen Kontrollen erhoffen sich Stadt und Polizei, dass sich das Verhalten der Radler ändert. „Passanten wollen gemütlich durch unsere Fußgängerzone schlendern und vor allem Kinder wollen sich frei bewegen können, ohne von Radfahrern bedrängt zu werden“, macht Oberbürgermeister Krone deutlich. „Schiebende Radfahrende sind in der Fußgängerzone herzlich willkommen – wer lieber mit dem Rad fahren möchte, kann die vielen Seitenstraßen auf dem Innenstadtring nutzen.“
(Foto: Polizei)
(PM)
(12.07.23)