Jetzt Schülerfahrtkosten in Lathen einreichen
Lathen: Die Samtgemeinde weist darauf hin, dass die Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich zur 10. Klasse bis zum 09. Februar eingereicht werden müssen. Es handelt sich dabei um die entstandenen Kosten von November 2023 bis Ende Januar 2024.
Ebenfalls bittet die Samtgemeinde darum, die Einzelfahrscheine chronologisch zu sortieren und Ferienzeiten zu berücksichtigen.
Die Vordrucke zur Kostenerstattung sind bei der Samtgemeinde sowie unter www.lathen.de -> Bürgerservice -> Formularcenter erhältlich. Bis Ende kommender Woche müssen die dann bei der Samtgemeinde, Zimmer 0.13, eingereicht werden.
(Symbolbild)
(30.01.24)