Meppen: Für den ersten Planungsabschnitt für den vierstreifigen Ausbau der E233 lag der Planfeststellungsbeschluss vom 27. Februar bis 11. März dieses Jahres öffentlich aus. Dieser genehmigt den geplanten Ausbau der Bundesstraße von der A31 bis kurz hinter die Kreuzung mit der B70. Der NABU hat den Beschluss geprüft und wird dagegen vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.
„Der vierstreifige Ausbau der E233 wird zu einer massiven Erhöhung der Verkehrsbelastung führen“, erklärt Dr. Holger Buschmann, Vorsitzender des NABU Niedersachsen. „Das ist nicht nur mit einer Steigerung der Lärm- und Schadstoffbelastungen für Anwohner und Erholungssuchende verbunden, sondern auch mit zusätzlichen Stickstoffimmissionen auf den angrenzenden Flächen. Insbesondere im FFH-Gebiet „Ems“ und im Naturschutzgebiet „Versener Heidesee“ befinden sich viele sehr wertvolle und zugleich stickstoffempfindliche Pflanzenarten und Lebensräume. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen wurden nicht ausreichend berücksichtigt,“ so der Naturschützer.
Parallel zu einer Klage beim Bundesverwaltungsgericht wird der NABU auch ein Eilverfahren anstrengen. Denn auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses könnte die Straßenbauverwaltung sonst sofort mit dem Bau beginnen, ohne vorher das Ergebnis der Klage abzuwarten. In diesem Fall könnten schon wertvolle Teile von Natur und Landschaft zerstört sein, bevor das Urteil des Gerichts vorliegt. Mit Hilfe des Eilverfahrens soll die aufschiebende Wirkung der Klage erreicht und ein Baubeginn verhindert werden.
„Leider verursacht das Eilverfahren noch einmal zusätzliche Kosten“, beklagt Buschmann. „Insofern sind wir besonders dankbar, dass uns von vielen Seiten bereits finanzielle Unterstützung zugesagt wurde, damit wir im Sinne des Gemeinwohls massive Schäden an Menschen, Natur und Landschaft abwenden können.“
Das letzte Klageverfahren, dass der NABU in der Region Emsland / Grafschaft Bentheim angestrengt hat, endete bereits 2017. Das zeigt, dass der Umweltverband äußerst sparsam mit diesem Instrument umgeht. „Wir versuchen vorrangig, Kompromisslösungen zu finden und erheben nur im äußersten Notfall Klage,“ beschreibt der Landesvorsitzende. „Aber in diesem Fall lässt sich das nicht vermeiden.“
(Symbolbild)
(PM)
(14.03.24)