Hannover: Das „Weihnachtshochwasser“ hatte um den Jahreswechsel herum und im Januar beträchtliche Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen, vereinzelt auch an Gebäuden und Inventar, angerichtet. Die Richtlinie über die „Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden der Landwirtschaft durch das Hochwasser im Winter 2023/2024″ ebnet den Weg für das Antragsverfahren. Ab sofort können betroffene landwirtschaftliche Unternehmen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachen (LWK) eine Hilfeleistung beantragen. Die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite www.agrarfoerderung-niedersachsen.de abrufbar. Anträge können bis einschließlich 3. September 2024 gestellt werden. Die LWK hatte die Landwirtinnen und Landwirte bereits im Winter informiert, dass und wie die Schäden dokumentiert werden müssen.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Viele niedersächsische Landwirtinnen und Landwirte hat das Weihnachtshochwasser stark getroffen. In manchen Regionen wurden Grünlandbestände und die Winteraussaat vernichtet, Ställe geflutet und technisches Inventar beschädigt. Die meisten Schäden treten bei der Ernte, die in diesen Tagen beginnt, erst richtig hervor. Die Landesregierung steht bei der Bewältigung der Folgen an der Seite der Landwirtinnen und Landwirte. Gleichwohl muss uns allen klar sein, Starkwetterereignisse wie das Weihnachtshochwasser werden uns aufgrund der Klimakrise häufiger treffen. Um zukunftsfähig zu bleiben, werden sich die Betriebe stärker an die veränderten Klima- und Witterungsbedingungen anpassen und ihre Bewirtschaftung standortgerecht ausrichten müssen. Die Herausforderungen gehen wir gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten an, denn Niedersachsen soll auch in Zukunft das Agrarland Nummer 1 bleiben.“
Der Niedersächsische Landtag hat mit einem Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 die Voraussetzungen für Hilfsmaßnahmen in Höhe von insgesamt rund 110 Mio. Euro geschaffen. Für die Landwirtschaft stehen insgesamt 6 Millionen Euro bereit.
(Symbolbild)
(PM)
(10.07.24)