Aurich/Leer: Laut Medienberichten hat das Landgericht Aurich einen 30-jährigen Polizisten aus Leer zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Beamte wurde unter anderem für Bestechlichkeit, Verletzung von Dienstgeheimnissen sowie heimliche Videoaufnahmen während sexueller Handlungen schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, könnte aber bei Bestätigung dazu führen, dass der Mann seinen Job als Polizist verliert.
Heimliche Aufnahmen und Besitz von kinderpornografischem Material
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Polizist in der Zeit zwischen 2017 und 2022 in insgesamt 15 Fällen heimlich sexuelle Handlungen mit verschiedenen Frauen, darunter auch einer 17-Jährigen, gefilmt hat, ohne dass die betroffenen Frauen davon wussten. Einige dieser Aufnahmen erfolgten, während der Polizist seine Uniform trug. Damit verletzte er nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Frauen, sondern auch deren höchstpersönlichen Lebensbereich. Zudem wurden bei dem Mann jugend- und kinderpornografische Aufnahmen gefunden, die er laut Ermittlungen auch weiterverbreitet haben soll.
Verstoß gegen Dienstgeheimnisse und Bestechlichkeit
Neben den heimlichen Videoaufnahmen wurde dem Polizisten vorgeworfen, interne Dienstgeheimnisse an Dritte weitergegeben zu haben. Konkret soll er gegen Bezahlung aus Polizeidatenbanken Informationen darüber verkauft haben, ob gegen bestimmte Personen Haftbefehle vorlagen. Diese illegalen Abfragen und die Weitergabe der Informationen stellen eine schwerwiegende Verletzung des Dienstgeheimnisses dar. Das Gericht folgte in seinem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück und verhängte zusätzlich eine Geldauflage von 6.000 Euro.
Weitere Mitangeklagte ebenfalls verurteilt
Neben dem Hauptangeklagten wurden drei weitere Männer in dem Fall angeklagt. Ein 39-Jähriger aus Wilhelmshaven erhielt eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten sowie 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der Polizist hatte ihm gegen Bezahlung vertrauliche Informationen aus der Polizeidatenbank beschafft. Zwei weitere Männer, die den Kontakt vermittelt hatten, wurden zu Geldauflagen von mehreren Tausend Euro verurteilt.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil des Landgerichts Aurich ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Sollte es jedoch in Kraft treten, würde der Polizist aufgrund seiner Verurteilung nicht mehr in seinem Beruf tätig sein dürfen. Die Taten fanden in den Städten Emden, Aurich und Oldenburg statt .
(Symbolbild)
(18.10.24)