Auf dem Foto von links nach Rechts: Matthias Wahmes, Verwaltungsvorstand Stadt Meppen, freut sich auf eine gute Zusammenarbeit mit den Vertreter*innen des Stadtelternrates: Sandra Bruns, Irina Galfinger, Nora Keßler, Christoph Lauxtermann und Thomas Schütte.
Die Elternvertreter*innen aus den Meppener Kindertagesstätten sind der Einladung der Stadt gefolgt und haben aus ihrer Mitte den Vorstand des neuen Stadtelternrats Kita gewählt.
„Der Stadtelternrat ist die zentrale Interessenvertretung aller Eltern, deren Kinder eine Kindertagesstätte besuchen“, sagte Bürgermeister Helmut Knurbein. Bereits 2012 habe die Stadt Meppen die Initiative ergriffen und einen Stadtelternrat gebildet. „Damit haben die Eltern die Chance, mit allen regionalen Akteuren im Bereich über aktuelle Themen ins Gespräch zu kommen“, so Bürgermeister Knurbein.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung erläuterte der städtische Verwaltungsvorstand Matthias Wahmes die Inhalte des Meppener Kita-Entwicklungsplanes 2025 – 2027. Ein vielfältiges Angebot mit insgesamt 21 Kindertagesstätten ermöglicht allen Eltern einen Kita-Platz für ihren Nachwuchs zu finden. Und darüber hinaus gibt es aktuell auch noch freie Kapazitäten, beispielsweise für Zuzüge. Unter dem Punkt Verschiedenes zeigte sich, dass die Themenvielfalt, mit der sich der Stadtelternrat zukünftig befassen kann, groß ist. So standen in der Sitzung unter anderem die digitale Ausstattung, der Fachkräftemangel, die Kita-Beiträge und die Kosten für die Mittagsverpflegung im Fokus.
Zum Abschluss wählten die Elternvertreter*innen den Vorstand des Gremiums für die kommenden zwei Jahre. Jeweils einstimmig gewählt wurden die neue Vorsitzende Nora Keßler (Kita Am Heideweg), die stellvertretende Vorsitzende Irina Galfinger (Kita Binsenkörbchen) und die Beisitzer Christoph Lauxtermann (Kita Am Heideweg) und Thomas Schütte (Kita St. Vinzentius). Beratendes Mitglied im Ausschuss für Schulen und Kindertagesstätten wird Sandra Bruns. In dieser Funktion wird sie von Anke Krause vertreten.
Foto: Stadt Meppen.
(10.12.24)