Meppen: Noch bis zum 2. Februar werden die Wahlbenachrichtigungskarten für die am 23. Februar stattfindenden Bundestagswahlen zugestellt – auch an diejenigen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die bereits Briefwahl beantragt haben. Von dieser Möglichkeit sollte Gebrauch gemacht werden, sofern man am Wahltag selbst zur persönlichen Stimmabgabe verhindert ist.
Die entsprechenden Unterlagen können online über meppen.de beantragt werden. Der Link zur Beantragung des Wahlscheins für die Briefwahl ist direkt auf der Startseite (Infoblock auf der rechten Seite) zu finden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Beantragung per E-Mail nicht nur nicht erforderlich, sondern aufgrund der Doppelung irreführend ist und im Zweifel zu fehlerhaften Bearbeitungen führen kann.
Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 10. Februar versendet. Ein früherer Versand ist mit Blick auf die Lieferung der Stimmzettel in die Rathäuser nicht möglich. Sobald die Stimmzettel vorliegen, startet umgehend der Versand der Briefwahlunterlagen. Auslandssendungen werden aufgrund der verlängerten Postlaufzeiten dabei priorisiert behandelt.
Alle wichtigen Informationen zur Bundestagswahl 2025 in Meppen gibt es unter meppen.de/bundestagswahl.
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(PM)
(23.01.25)