
Meppen / Osnabrück: Die 18. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen die jetzt 23-jährige Angeklagte aus Hagen im Bremischen wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betruges in zwei Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Amtsanmaßung in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung in sieben Fällen.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, sich mithilfe einer nachgebildeten Approbationsurkunde und einem gefälschten Lebenslauf im April 2022 bei einem Krankenhaus in Debstedt (Landkreis Cuxhaven) beworben zu haben. Aufgrund ihrer falschen Angaben soll die Angeklagte, die sich zu dem Zeitpunkt in einer nicht abgeschlossenen Ausbildung zur Krankenpflegerin befand, als approbierte Ärztin eingestellt worden sein. Im August soll ihr das Arbeitsverhältnis gekündigt worden sein, ohne dass die Angeklagte eigenverantwortlich medizinische Behandlungen übernommen habe.
Ferner wird der Angeklagten vorgeworfen, sich unter derselben Vorgehensweise im August 2022 bei einem Krankenhaus in Meppen beworben zu haben. Sie soll daraufhin als Assistenzärztin in der Unfallchirurgie eingestellt worden sein. Hierbei soll sie auch eigenverantwortliche Tätigkeiten in der Notfallaufnahme übernommen.
Im Rahmen dieser Tätigkeit soll die Angeklagte bei insgesamt sieben Personen medizinische Eingriffe vorgenommen haben. Dabei soll die Angeklagte gewusst haben, dass sie nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügte und die Patienten und Patientinnen den Eingriffen nicht zugestimmt hätten, hätten sie um die mangelnde Qualifikation der Angeklagten gewusst.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und drei Zeugen geladen.
(Symbolbild)
(PM)
(12.02.25)