
Osnabrück: In dem Verfahren vor der 18. Großen Strafkammer – Große Jugendkammer – des Landgerichts Osnabrück gegen sieben Männer aus den Niederlanden im Alter zwischen 20 und 33 Jahren wegen des Vorwurfs der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Bandendiebstahls in einer Vielzahl von Fällen wird das Urteil am Montag, dem 10. März 2025, ab 11:00 Uhr, in Saal A 223 – Schwurgerichtssaal – erwartet.
Den Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorgeworfen, in der Zeit vom 07. August 2021 bis zum 14. November 2023 in Osnabrück und an anderen Orten gemeinschaftlich und gewerbsmäßig handelnd in insgesamt 22 Fällen Sprengstoffexplosionen herbeigeführt und als Mitglieder einer Bande fremde bewegliche Sachen weggenommen zu haben, wobei es hinsichtlich des Tatbestandes der Sprengstoffexplosion in 4 Fällen und hinsichtlich des Tatbestandes des Diebstahls in 6 Fällen beim Versuch geblieben sein soll. Dem jeweils einzelnen Angeklagten wird eine Beteiligung hieran zwischen 3 und 12 Taten vorgeworfen.
Die Angeklagten sollen gemeinsam mit weiteren, teilweise gesondert verfolgten Personen eine Gruppierung gebildet haben, die Geldausgabeautomaten in Deutschland gesprengt haben sollen, um an das in den Automaten befindliche Geld zu gelangen. Dabei sollen sie in Ausführung verschiedener Aufgaben nach gleicher Vorgehensweise die jeweiligen Geldautomaten ausgespäht und sodann nachts mit leistungsstarken Fahrzeugen aufgesucht haben. Den Angeklagten wird vorgeworfen, die Geldautomaten gesprengt, das darin befindliche Geld an sich genommen zu haben und sodann über die Grenze ins Ausland geflohen zu sein. An den beschädigten Geldausgabeautomaten und angrenzenden Gebäuden sollen regelmäßig Sachschäden entstanden sein.
Die Angeklagten sollen durch ihr Vorgehen Beträge in Höhe zwischen 100.000,00€ bis zu 1.000.000,00€ erlangt haben.
Die Kammer hat seit Prozessbeginn am 10. Dezember 2024 11 weitere Termine durchgeführt. Während der ersten Verhandlungstage fanden zwischen der Staatsanwaltschaft, den Verteidigern sowie dem Gericht so genannte Verständigungsgespräche statt, welche erfolgreich waren. Kernstück einer Verständigung ist das Geständnis des jeweiligen Angeklagten. Das Geständnis des Angeklagten muss so detailliert sein, dass es zum Nachweis des zur Last gelegten Sachverhaltes dient. Auf Seiten der Staatsanwaltschaft und des Gerichts wird im Gegenzug hinsichtlich der Tatfolgen die Unter- und Obergrenzen der zu erwartenden Strafe genannt. Nach vorläufiger Einstellung einzelner Taten im Hinblick auf die jeweils zu erwartende Gesamtstrafe hielt die Vertreterin der Staatsanwaltschaft im Termin am 3. März 2025 ihr Schlussplädoyer. Sie beantragte Freiheitsstrafen zwischen 3 Jahren und 6 Monaten und 8 Jahren 9 Monaten. In den anschließenden Plädoyers der Verteidiger beantragten diese überwiegend, ihre Mandanten zu milderen – nämlich an der Untergrenze der jeweiligen Verständigung liegenden – Haftstrafen zu verurteilen.
Im Termin am 10. März 2025 wird ab 9:00 Uhr noch hinsichtlich eines Angeklagten das Schlussplädoyer der Verteidigung erwartet. Ferner erhalten die Angeklagten das so genannte „letzte Wort“. Anschließend wird sich die Kammer zur Beratung zurückziehen.
Mit einer Urteilsverkündung wird ab 11:00 Uhr in Saal A 223 – Schwurgerichtssaal – gerechnet.
(Symbolbild)
(PM)
(10.03.25)