
Spelle: Im Landkreis Emsland müssen insgesamt 253 Hausbesitzer ihre Schottergärten zurückbauen, da diese nicht den Vorgaben der niedersächsischen Bauordnung entsprechen. Das Ordnungsamt hatte ursprünglich nach einem anonymen Hinweis 91 nicht genehmigte Steingärten in den Gemeinden Spelle, Lünne und Schapen festgestellt. Nach einer Ausweitung der Kontrollen entdeckten die Behörden weitere 162 Gärten, die gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, so aktuelle Berichte.
Gesetzliche Vorgaben und Hintergründe
Laut der Niedersächsischen Bauordnung müssen unbebaute Grundstücksflächen wasserdurchlässig sein und begrünt werden. Schottergärten, bei denen große Flächen mit Kies oder Steinen bedeckt und kaum Pflanzen vorhanden sind, erfüllen diese Vorschrift nicht. Ziel dieser Regelung ist es, die ökologische Vielfalt zu fördern, das Mikroklima zu verbessern und die Versickerung von Regenwasser zu gewährleisten.
Reaktionen und Umsetzungen
Einige betroffene Hausbesitzer haben bereits mit der Umgestaltung ihrer Gärten begonnen, während andere auf weitere Anweisungen oder Fristen warten. Die Gemeinden stehen in Kontakt mit den Eigentümern, um den Rückbau der Schottergärten zu koordinieren. In vielen Fällen wird erwartet, dass Rasenflächen, Stauden oder Sträucher die Steinschüttungen ersetzen.
Weitere Kontrollen angekündigt
Die zuständigen Behörden haben angekündigt, die umgestalteten Flächen zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu überprüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle betroffenen Grundstücke die Vorschriften einhalten. Bisher hätten sich aber alle angesprochenen Eigentümer einsichtig gezeigt, berichten Medien. Weitere Kontrollen auf Schottergärten würden aber nur anlassbezogen durchgeführt und nicht in regelmäßigen Abständen.
Die Samtgemeinde zeichnete schon ein paar Mal Vorgärten für besondere Naturnähe aus, vielleicht reizt das den einen oder anderen Schottergartenbesitzer ja doch zur freiwilligen Umgestaltung, bevor der Landkreis auf ihn oder sie zukommt.
(Symbolbild)
(12.03.25)