
Emsbüren: Zum Schutz vor der Geflügelgrippe hatte der Landkreis Emsland für den Bereich der Gemeinde Emsbüren eine Allgemeinverfügung erlassen, die tierseuchenbehördliche Maßnahmen vorsah. Die Anordnung für die Schutzzone wird am 18. März aufgehoben. Das Gebiet geht ab dem 19. März in die Überwachungszone über, die weiterhin fortbesteht.
In einem Freilandlegehennen-Betrieb in Emsbüren war am 23. Februar die hochpathogene Vogelgrippe (H5N1) amtlich festgestellt worden. Rund 11.500 Tiere mussten getötet werden.
Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, ergriff der Landkreis Emsland strenge Maßnahmen. So wurde per Allgemeinverfügung am 25. Februar eine Einrichtung der Restriktionszonen (Schutzzone und Überwachungszone) rund um den Ausbruchsbetrieb angeordnet. Die so genannte Schutzzone (3 km Radius) betraf 9 gewerbliche Betriebe (222.300 Tiere) und 34 Hobbyhalter (728 Tiere). Die Überwachungszone (10 km Radius) umfasst 31 gewerbliche Betriebe (über eine Million Tiere) sowie 313 Hobbyhalter (4.912 Tiere).
Die Schutzzone kann 21 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebs aufgehoben werden; das Gebiet wird dann zur Überwachungszone. Tritt in den 30 Tage nach der Räumung des betroffenen Betriebs kein neuer Fall auf, wird die Überwachungszone aufgehoben.
(PM)
(17.03.25)