Seit dem 1. Mai 2025 gelten bundesweit strengere Vorschriften für die Entsorgung von Bioabfällen. Der Anteil an Störstoffen wie Plastik, Glas oder Metall darf nun maximal drei Prozent betragen. Bei Überschreitung dieser Grenze kann die Biotonne ungeleert bleiben, und es drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Diese Maßnahme soll die Qualität des Komposts verbessern und die Umweltbelastung durch Fremdstoffe reduzieren.
Flexibleres Namensrecht
Ab dem 1. Mai 2025 haben Ehepaare die Möglichkeit, einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich zu führen. Auch Kinder können einen solchen Doppelnamen erhalten, selbst wenn die Eltern sich gegen einen Doppelnamen entschieden haben. Wird nach der Geburt eines Kindes kein Familienname festgelegt, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen.
Außerdem dürfen nun Nachnamen nach einem erneuerten friesischen Namensrecht vergeben werden. Das gilt nicht nur für die friesischen Regionen, sondern ganz Deutschland, wenn sich die Person entsprechend friesisch identifiziert. So würde beispielsweise einem Kind, das das Kind einer Anna ist, der Nachname „Annen“ gegeben werden können. Für das Kind, bei dem der Vater beispielsweise „Peter“ heißt, könnte „Peters“ vergeben werden.
Das Recht der traditionellen Namensgebung wird ab sofort nicht nur der friesischen Minderheit eingeräumt, sondern auch für die dänische Minderheit und für die Sorben.
Digitale Passfotos verpflichtend
Für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen sind ab dem 1. Mai 2025 nur noch digitale Passfotos zulässig. Diese müssen direkt von Fotografen oder speziellen Fotoautomaten an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Eine Übergangsfrist erlaubt bis zum 31. Juli 2025 noch die Verwendung von Papierfotos.
Neu ist außerdem, dass gegen eine Gebühr Asuweisdokumente nun auch zugeschickt werden können und nicht mehr zwangsläufig auf dem Amt abgeholt werden müssen.
Elternzeit leichter beantragen
Anträge auf Elternzeit oder Teilzeitarbeit während der Elternzeit können werdende Eltern ab sofort digital eingereichen. Schriftlich ist nur noch erforderlich, wenn die Elternzeit vorzeitig beendet werden soll.
(Symbolbild)
(02.05.25)