Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Alternative für Deutschland (AfD) mit Wirkung vom 2. Mai 2025 offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Grundlage sind umfangreiche Prüfungen, in denen das Amt eine menschenwürdeverletzende, demokratiefeindliche Ausrichtung der Gesamtpartei festgestellt hat.
Bereits zuvor hatten das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Einstufung als Verdachtsfall bestätigt. Neuere Entwicklungen innerhalb der Partei – darunter der Bundestagswahlkampf, die Nähe zur Jungen Alternative sowie Äußerungen führender Funktionäre – hätten laut BfV den rechtsextremistischen Charakter der AfD weiter untermauert.
Insbesondere kritisiert der Verfassungsschutz ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, das bestimmte Bevölkerungsgruppen, etwa Menschen mit Migrationsgeschichte, ausgrenzt und abwertet. Diese Haltung zeige sich unter anderem in muslimfeindlichen Aussagen und der pauschalen Diffamierung Geflüchteter.
Vizepräsident Sinan Selen erklärte, das Gutachten beruhe auf drei Jahren intensiver Prüfung und beziehe auch aktuelle Entwicklungen mit ein.
(Bild: Bundesamt für Verfassungsschutz)
(02.05.25)