Lingen: Das Amtsgericht Lingen hat eine 41-jährige Frau wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Die Frau hatte dem Jobcenter nicht mitgeteilt, dass ihr Lebensgefährte bereits im Mai 2023 eine Arbeitsstelle antrat und zusätzlich Arbeitslosengeld erhielt. Dadurch bezog die Bedarfsgemeinschaft rund 5.000 Euro an Bürgergeld, die ihr nicht zustanden. Da die Angeklagte Vertreterin der Bedarfsgemeinschaft war, wäre sie verpflichtet gewesen, diese Änderungen sofort anzugeben. Entdeckt wurde der Betrug erst durch einen digitalen Datenabgleich der Arbeitsagentur. Der Fall wurde daraufhin an das Hauptzollamt Osnabrück übergeben, das die weiteren Ermittlungen führte. Die Staatsanwaltschaft erhob schließlich Anklage, das Gericht verhängte nun die Haftstrafe.
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(PM)
(30.09.25)