Haren (Ems): Da Silvester in diesem Jahr auf einen Mittwoch fällt, ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel 2025/2026 auf den Zeitraum von Montag, 29. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 31. Dezember 2025, festgelegt. Der Verkauf ist ausschließlich an Personen ab 18 Jahren erlaubt.
Das Abbrennen der erworbenen Raketen und Knaller ist nur am Silvestertag sowie am Neujahrstag zulässig. Ein früheres oder späteres Zünden von Feuerwerkskörpern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Darüber hinaus ist es verboten, Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz sowie sogenannte Schwärmer an private Endverbraucher abzugeben.
Das Ordnungsamt weist außerdem darauf hin, dass das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Seniorenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen untersagt ist. Zudem wird darum gebeten, Rücksicht auf Tiere zu nehmen, insbesondere auf Haus- und Nutztiere.
Für einen sicheren und sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern empfehlen die Feuerwehren, folgende Hinweise zu beachten:
• Ausschließlich in Deutschland zugelassene, geprüfte und unbeschädigte Feuerwerkskörper verwenden
• Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von alkoholisierten Personen oder von Kindern und Jugendlichen
• Gebrauchsanweisung beachten sowie Aufbau und Zündung nur auf stabilen und ebenen Untergründen oder aus geeigneten Abschussvorrichtungen
• Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien verwenden und ausreichend Sicherheitsabstand zu Menschengruppen einhalten
• Blindgänger nicht anfassen oder erneut zünden
• Abgebrannte Feuerwerksreste nach dem Abkühlen am Folgetag ordnungsgemäß entsorgen
(Symbolbild)
(PM)
(17.12.25)