Papenburg: Papenburg beteiligt sich am deutschlandweiten Wettbewerb „Abpflastern“. Vom 21. März bis zum 31. Oktober 2026 können Bürgerinnen und Bürger, Schulen, Vereine und Initiativen Flächen entsiegeln und so mehr Raum für Grün, Wasser und Artenvielfalt schaffen. Ziel ist es, möglichst viele versiegelte Flächen wie Pflaster oder Beton zu entfernen und naturnah zu gestalten.
Der Wettbewerb ist ein Projekt der Hochschule für Gesellschaftsgestaltung in Koblenz und findet in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal statt. Anders als bei klassischen Wettbewerben treten nicht nur Verwaltungen gegeneinander an. Stattdessen zählt, ähnlich wie beim Stadtradeln, jede entsiegelte Fläche aus der gesamten Stadtgesellschaft.
„Jede entsiegelte Fläche hilft unserem Stadtklima“, sagt der Klimaanpassungsmanager der Stadt Papenburg, Martin Weichers. „Wenn wir Pflaster entfernen und Grün schaffen, versickert mehr Regen, damit mehr gesunde Bäume wachsen und unsere Stadt auch an heißen Tagen lebenswerter bleibt. Das gilt für öffentliche Straßen und Plätze genauso wie für Privathaushalte. ‚Abpflastern‘ ist gut für Mensch, Tier und Natur.“
Teilnehmen können alle Papenburgerinnen und Papenburger. Die entsiegelten Flächen können unkompliziert mit wenigen Klicks online auf der Webseite des Wettbewerbs „Abpflastern“ eingetragen werden: https://www.abpflastern.de/index.php/mitmachen/Dabei muss ein Vorher-Nachher-Foto hochgeladen und die Flächengröße eingetragen werden.
Neu in diesem Jahr: Neben dem Wettbewerb zwischen Städten gibt es zusätzliche Wertungen für Schulen und Jugendeinrichtungen. Infos hierzu finden Interessierte unter: https://jugend-pflastert-ab.de/mitmachen
Die Stadtverwaltung Papenburg bietet im Rahmen des Wettbewerbs eine Aktion an und bietet unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Papenburg die Chance auf eine kleine Überraschung. Dazu müssen die Fotos an klimaschutz@papenburg.de mit Namen, Adresse der abgepflasterten Fläche, Vorher- und Nachherfotos sowie dem Betreff „Abpflastern“ gesendet werden.
(PM)
(Symbolbild)
(18.03.26)