Lathen: Die Samtgemeinde Lathen ehrt in jedem Jahr Sportlerinnen und Sportler aus allen Mitgliedsgemeinden, die durch besondere Erfolge in derSaison 2025/2026 auf sich aufmerksam gemacht haben.
Laut der entsprechenden Richtlinie der Samtgemeinde Lathen gelten folgende Voraussetzungen für eine Ehrung:
- Mannschaftssportarten: der zugehörige Verein muss seinen Sitz in der Samtgemeinde Lathen haben
- Einzelsportler: Erstwohnsitz in der SG Lathen (Vereinszugehörigkeit ist nicht zwingend auf die SG Lathen beschränkt).
Nachfolgende Erfolge werden ausgezeichnet:
- Liga-Meisterschaft in der Saison 2025/2026 sofern es sich nicht um die unterste Spielklasse handelt
- 1. bis 3. Platz in einem Bundeswettbewerb (auch Pokal o.ä.)
- 1. bis 3. Platz in einem Landeswettbewerb
- 1. Platz im Bezirkswettbewerb
- 1. Platz im Kreiswettbewerb (Emslandmeister, nicht Altkreismeister).
Um bei der Sportlerehrung berücksichtigt zu werden, werden alle Vereine und Einzelsportler aufgefordert, die erreichten sportlichen Erfolge bis zum 22. Mai 2026 an die Samtgemeinde Lathen zu melden. E-Mail: ehrenamt@lathen.de
Der Meldung sind möglichst Unterlagen über die erreichten Titel (Urkunden o.ä.) beizufügen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Koordinierungsstelle Ehrenamt der Samtgemeinde Lathen, Telefon 05933/66-506
(Foto: SG Lathen)
(PM)
(08.04.26)