Lathen erinnert an Anträge zur Fahrtkostenerstattung
Lathen: Die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten (bis 10. Schuljahr) für den Zeitraum von August 2026 bis Oktober 2026
sind bis zum 06. November 2026 bei der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.13, einzureichen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei Einzelfahrkarten auf die chronologische Sortierung sowie auf Schul- und Ferienzeiten zu achten ist.
Antragsvordrucke sind bei der Samtgemeinde sowie unter www.sg-lathen.de -> Bürgerservice -> Formularcenter erhältlich.
(Symbolbild)
(PM)
(15.10.26)