Geeste: Ein 24-jähriger Asylsuchender aus Geeste-Dalum soll zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden sein. Das geht aus einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung hervor.
Am 6. April 2019 soll sich demnach der Angeklagte, mit etwa fünf weiteren Männern, in einer Parkanlage in Geeste-Dalum aufgehalten haben. Dabei hätten sie eine große Menge Müll verursacht, worauf sie ein 39-Jähriger hinwies, der gerade mit seinem Auto vorbei fuhr. Laut dem Bericht hielt der Mann an und fragte ob die Gruppe den Abfall entdorgen würde. Nachdem keine Reaktion folgte, stieg der Fahrer aus und ging auf die Gruppe zu. Er habe ihnen erklären wollen, dass ein derartiges Verhalten ihrer Eingliederung in die deutsche Gesellschaft nicht förderlich sei.
Daraufhin sollen drei Männer aus der Gruppe dem 39-Jährigen entgegen gegangen sein. Einer von ihnen habe mit der Faust ausgeholt und die Nase des 39-Jährigen getroffen. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung tat sich auch der hier Angeklagte durch Schläge und Tritte gegen das völlig überraschte Opfer hervor. Nachdem das Opfer zu Boden gegangen war traten und schlugen die Täter weiter auf den Mann ein. Er rappelte sich im Anschluss wieder auf und floh in Richtung seines Autos, in dem noch ein Bekannter und dessen zwei kleine Kinder saßen.
Inzwischen verstärkt durch Weitere aus dem Wohnheim herbeigeeilte Männer, sollen die Täter daraufhin auf das Auto eingehämmert haben. Der 39-Jährige konnte auf ein nahe gelegenes Grundstück fliehen und fand dort Zuflucht bei Bewohnern, die dann Rettungswagen und Polizei verständigten.
Der Angeklagte soll sich nicht im Einzelnen zu den Vorwürfen geäußert haben. Er habe durch einen Alkoholrausch keine Erinnerung an den Vorfall.
Die Bewährungshelferin schilderte das Verhalten und das Lebensumfeld des Angeklagten. Er habe wegen weiterer Straftaten bereits unter Bewährung gestanden. Eine Strafe von 100 Arbeitsstunden habe er erfüllt, aber nur „sehr holprig“. Das ihm auferlegte Schmerzensgeld, das er aus einer früheren Körperverletzung zu zahlen hatte, habe er nur in Höhe einer Monatsrate geleistet. Die Finanzsituation des Angeklagten sei aufgrund verschiedener Geldstrafen „desolat“. Hinzu kommt das Bewegen in einem auffälligen Umfeld und keine Arbeit, obwohl er arbeiten dürfte.
Das Gericht soll daraus keine günstige Sozialprognose abgeleitet haben. Die Kammer erkannte für den hier verhandelten Fall auf acht Monate Gefängnis, bildete aber zusammen mit zwei weiteren Freiheitsstrafen aus der jüngeren Zeit eine Gesamtstrafe von einem Jahr und drei Monaten.
(Symbolbild)
(18.11.20)