Meppen / Osnabrück: Die 21. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 21-jährigen Angeklagten, derzeit Jugendanstalt Hameln.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 26.03.2024 wegen Diebstahls in 4 Fällen sowie Sachbeschädigung zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Die Einziehung des aus der Tat Erlangten in Höhe von 2.069,68€ wurde angeordnet.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich im Oktober 2023 gemeinsam mit einer weiteren, bereits rechtskräftig verurteilten Person Zugang zu den Geschäftsräumen einer Firma in Meppen verschafft zu haben. Dort sollen sie diverse Elektrogeräte im Wert von 6.000€entwendet haben. Zudem soll der Angeklagte in Meppen am 13.10.2023 einen E-Scooter im Wert von 500,00€ und am 03.11.2023 in Geeste ein Fahrrad im Wert von 700,00€ entwendet haben.
Weiter wird dem Angeklagten vorgeworfen, am 29.10.2023 die Geldkassette eines Hofladens aufgebrochen und das darin befindliche Bargeld in Höhe von 70,00€ entwendet haben.
Schließlich soll der Angeklagte am 13.10.2023 die Scheibenwischer eines Pkw mutwillig abgerissen und dadurch einen Schaden von 100,00€ verursacht haben.
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(Symbolbild)
(PM)
(20.01.25)