2G für körpernahe Dienstleister gekippt
Lüneburg: Das Oberverwaltungsgericht des Landes Niedersachsen hat die bestehende 2G-Regel für körpernahe Dienstleistungen gekippt. Demnach dürfen auch ungeimpfte Personen wieder zum Frisör oder zur Nagelpflege. Das Risiko in Salons oder ähnlichen Geschäften sei auf einen kleinen Kreis beschränkt, wodurch der Ausschluss aller Ungeimpften nicht verhältnismäßig sei.
Eilanträge gegen 2G in Kinos, Clubs und Sportanlagen wurden vom Oberverwaltungsgericht jedoch abgelehnt.