Am 18. September 2019 fand eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe statt. Ziel der Überprüfung war die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Das Hauptzollamt Osnabrück beteiligte sich daran mit 58 Beamtinnen und Beamten. Die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Standorte Osnabrück, Nordhorn und Lohne befragten Arbeitnehmer des Speditions-, Transport-und Logistikgewerbe nach ihren Beschäftigungsverhältnissen, überprüften Mindestlohnbestimmungen und Aufenthaltstitel.
Nach ersten Erkenntnissen haben sich in 34 Fällen Unstimmigkeiten ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in neun Fällen um den Verdacht, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In zwei Fällen ermitteln die Beamten wegen Sozialleistungsbetrug. Darüber hinaus besteht in 18 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und dass in fünf Fällen der Verdacht der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigungen vorliegt.
Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.
(Foto: Quelle Hauptzollamt Osnabrück)
(24.09.19)