Papenburg: Der Bereich Steuern/Abgaben der Stadt Papenburg weist darauf hin, dass die Abgabenbescheide zur Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuer für 2025 voraussichtlich ab Donnerstag, den 09. Januar 2025, versandt werden.
Bei der Festsetzung der Grundsteuer hat die Stadt Papenburg die vom Finanzamt Papenburg im Einzelfall festgesetzten und ab dem Jahr 2025 gültigen Grundsteuermessbeträge zugrunde gelegt.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Stadt Papenburg in einigen Fällen noch nicht die Datensätze des Finanzamtes vorliegen. Das gilt insbesondere bei Grundstücksverkäufen in den vergangenen zwei Jahren. In diesen Fällen kann es daher zu einem verzögerten Versand der Abgabenbescheide kommen.
Der Rat der Stadt Papenburg hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 die bisherigen Hebesätze für die Grundsteuer A von 360 Prozent und für die Grundsteuer B von 380 Prozent auf einheitlich 310 Prozent gesenkt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt mit 380 Prozent unverändert.
Unter www.papenburg.de/grundsteuer2025 sind Informationen zur Grundsteuerveranlagung 2025 abrufbar.
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(PM)
(06.01.25)