Die Deutsche Tierparkgesellschaft e.V. (DTG), Deutschlands mitgliederstärkster Zooverband, sieht sich durch das Urteil des 13. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in ihren Forderungen zur Öffnung von Zoos bestätigt. Das Gericht hat mit drei Eilbeschlüssen vom 19. März 2021 verschiedene Verbotsregelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der derzeit geltenden, zuletzt am 12. März 2021 geänderten, Fassung vorläufig außer Vollzug gesetzt. „Die Zoos sind gut aufgestellt. Wir haben gute Hygienekonzepte, Platz und viel frische Luft! Das Gericht hat unsere Auffassung vollumfänglich bestätigt!“ so der Vizepräsident der DTG, Dr. Nils Kramer, Zoodirektor im Tierpark Nordhorn, dem drittgrößten Zoo in Niedersachsen. “Wir freuen uns für alle Kollegen, aber vor allem für die vielen Kinder, die nun mit ihren Familien etwas Abwechslung im Coronaalltag erleben dürfen. Ein Besuch im Tierpark ist nicht anders zu bewerten, als ein Spaziergang an der frischen Luft!“ Die Zoos in Niedersachsen dürfen ab sofort öffnen, auch wenn sie in einem Landkreis mit einer Inzidenz über 100 liegen.
Bisher mussten Zoos in Niedersachsen ab einer Inzidenz von über 100 für den Besucherverkehr schließen. Mehrere Zoos waren deshalb trotz neuer Verordnung immer noch geschlossen und einige aufgrund steigender Fallzahlen von der erneuten Schließung bedroht. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass eine Schließung als Infektionsschutzmaßnahme nicht mehr erforderlich und auch nicht mehr angemessen sei. Das Infektionsrisiko bei Aufenthalten im Freien sei von vorneherein vergleichsweise gering und könne durch mildere Maßnahmen als eine Schließung hinreichend effektiv reduziert werden, etwa durch Begrenzungen des Zugangs zum Zoo oder Tierpark, Steuerungen des Aufenthalts dort, Maßnahmen zur Vermeidung von Personenkontakten und Beschränkungen besonders infektionsrelevanter Einrichtungen (etwa von Innenbereichen) oder Veranstaltungen (etwa Schaufütterungen, Streichelzoo).
Durch eine einheitliche Öffnung von Zoos und Tierparks könnten zudem Tourismusbewegungen in Kommunen verhindert werden, in denen vergleichbare Einrichtungen mit überörtlichem Einzugsbereich aufgrund niedrigerer Inzidenzen noch geöffnet seien. „Wir öffnen morgen! Endlich wurden unsere Argumente gehört!“ strahlt eine hoch erfreute Alexandra Grothaus vom Tier- und Freizeitpark Thüle, die stellvertretend für die anderen Zoos die Klage angestrebt hatte. Ihr Zoo war nun fast sieben Monate geschlossen, ein riesiger emotionaler und finanzieller Kraftakt. „Wir wussten, dass wir die guten Argumente auf unserer Seite hatten! Jetzt können die Gäste wieder kommen – natürlich mit Abstand!“
(Bild: Tierpark Nordhorn)
(PM)
(19.03.21)