Osnabrück / Sögel: Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat jetzt gegen einen heute 20 Jahre alten heranwachsenden deutschen Staatsangehörigen aus Sögel Anklage wegen versuchten Totschlags zur Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück erhoben.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 10.11.2020 auf den 11.11.2020 in Sögel mithilfe eines Messers versucht zu haben, einen jungen Mann aus Sögel zu töten. Durch den Angriff wurde das Opfer schwer verletzt.
Offenbar war es im Vorfeld zu einer Auseinandersetzung innerhalb einer Personengruppe um Streitigkeiten aus dem Bereich Betäubungsmittelkriminalität gekommen. Der Angeschuldigte soll dann unvermittelt im Rahmen der Auseinandersetzung dem Opfer ein mitgeführtes Küchenmesser wuchtig in die linke Schläfenseite gerammt haben, wobei er dessen Tod wenigstens billigend in Kauf nahm und das Messer durch die Wucht des Stoßes abbrach. Bei einer später durchgeführten Notoperation wurde ein ca. 6 cm langes Stück des Messers aus dem Kopf des Opfers entfernt. Das Opfer hatte die Tat überlebt, leidet heute aber an den Spätfolgen des Angriffs. Der Angeschuldigte räumt seine Anwesenheit am Tatort und die Mitnahme eines Messers ein, gibt aber an, der Stich sei im Rahmen einer Notwehrlage erfolgt.
Das Landgericht Osnabrück-Jugendkammer als Schwurgericht-hat die Anklage noch nicht zugelassen und noch keinen Hauptverhandlungstermin bestimmt. Der Angeschuldigte befindet sich nicht mehr in Untersuchungshaft. Er wird von Rechtsanwalt Klein aus Osnabrück vertreten.
(Symbolbild)
(PM)
(17.03.21)