Papenburg: Seit dem 7. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebührensätze für die Ausstellung von Personalausweisen. Grundlage ist eine Entscheidung des Bundesrates vom 30. Januar 2026. Die Anpassung erfolgt aufgrund gestiegener Kosten beim Ausweishersteller.
Im Bürgerbüro der Stadt Papenburg sind die neuen Gebühren ab dem 9. Februar 2026 angewendet worden. Ab 24 Jahren zahlt die antragstellende Person eine Gebühr von 46,00 Euro, und eine antragstellende Person unter 24 Jahren eine Gebühr von 27,60 Euro.
Entscheidend für die neuen Gebührensätze ist das Datum, an dem der Antrag gestellt wurde. Damit gelten die Anpassungen der Gebühren für alle Personalausweise, die ab dem 9. Februar 2026 beantragt werden. Die bisherigen Gebühren lagen bei 22,80 Euro beziehungsweise 37,00 Euro.
(PM)
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(12.02.26)