Niedersachsen hebt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw vorübergehend auf. Ausnahmeregelungen gelten zum einen für die Belieferung der Impfzentren, zum anderen für die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Gütern.
Die Ausnahmeregelung zur Belieferung der Impfzentren soll jederzeit die Versorgung der Impfzentren mit dem Corona-Impfstoff, Kühlsystemen, Impfbestecken und anderen Waren und Gütern, die für die Funktion der Impfstoffzentren notwendig sind, sicherstellen. Diese Regelung gilt bis 30. Juni 2021.
Die Ausnahmeregelung für Beförderungen zur Sicherstellung der Warenverfügbarkeit als Folge der Verbreitung des Corona-Virus soll effiziente Lieferketten sicherstellen. Diese Regelung gilt bis 31. Januar 2021.
Beide Ausnahmeregelungen gelten auch für Leerfahrten, die im direkten Zusammenhang mit den genannten Transporten stehen. Der Nachweis einer Ausnahmegenehmigung wird in Niedersachsen im jeweiligen Zeitraum nicht benötigt.
Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann: „Die Zulassung des Corona-Impfstoffs steht unmittelbar bevor. Zugleich werden aufgrund des neuen Lockdowns Artikel aller Art stärker als gewöhnlich nachgefragt. Daher sind wir gerade in dieser Phase der Pandemie ganz besonders auf effiziente Lieferketten angewiesen. Um diese sowohl für die Belieferung der Impfzentren, als auch für die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft jederzeit sicherzustellen, setzen wir das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für einen befristeten Zeitraum aus. Ich freue mich, dass hier unter den Ländern Einigkeit herrscht und wir uns auf der Verkehrsministerkonferenz schnell auf eine bundesweite Regelung geeinigt haben.“
Die Entscheidung zur Lockerung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots wurde im Einvernehmen mit den Niedersächsischen Ministerien für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie Inneres und Sport getroffen.
(Symbolbild)
(PM)
(17.12.20)