Haselünne: In einem Geflügelbestand in der Stadt Haselünne wurde der Ausbruch der Vogelgrippe festgestellt. Am Samstag (25. Februar) lagen die amtlichen Befunde des Friedrich-Löffler-Institutes vor: Es handelt sich um das hochpathogene Influenza A-Virus des Subtyps H5N1.
Der Landkreis Emsland hat umgehend die notwendigen Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung ergriffen und unter anderem per Allgemeinverfügung spezielle Restriktionszonen festgelegt, die ab dem 28. Februar in Kraft treten.
Die Infektion in dem betroffenen Legehennenbestand mit 23.400 Tieren war bei Eigenkontrollen durch den Betreiber und den Haustierarzt festgestellt worden, bevor amtliche Proben diesen Verdacht erhärtet haben.
In Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Landes und unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorgaben hat der Landkreis Emsland bereits am Wochenende die entsprechenden Maßnahmen zur Räumung des Bestandes und Keulung der Tiere durchgeführt.
Derzeit wird der betroffene Betrieb gereinigt und desinfiziert. Darüber hinaus wird um den Ausbruchsbetrieb im Radius von 3 km eine Schutzzone (früher Sperrbezirk) und im Radius von 10 km eine Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) eingerichtet. Diese Restriktionszonen treten am 28. Februar in Kraft. In der Schutzzone und der Überwachungszone ist jeglicher Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten.
(Symbolbild)
(PM)
(27.02.23)