Landkreis Emsland: Der Landkreis Emsland hat auch vor dem Hintergrund des Beschlusses vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg die kreisweit geltende Ausgangssperre geprüft und nach eingehender Abwägung entschieden, die bestehende Allgemeinverfügung bis auf weiteres vorerst aufrecht zu erhalten. „Wir brauchen eine bessere Datenlage. Darum werden wir das Coronainfektionsgeschehen in den kommenden Tagen genau im Blick behalten. Die daraus resultierenden Ergebnisse dienen als Grundlage für künftige Entscheidungen“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf.
„Zwar hat sich die Inzidenz im Landkreis Emsland in den vergangenen Tagen grundsätzlich verringert, aber wir brauchen einen längeren Beobachtungszeitraum, um eine begründete Entscheidung treffen zu können“, sagt Burgdorf. Über die Osterfeiertage sei deutlich weniger getestet worden. Die jetzt vorliegenden Zahlen seien daher nicht ausreichend aussagekräftig, um darüber zu entscheiden, ob auf die verfügte Schutzmaßnahme angesichts des momentanen Infektionsgeschehens verzichtet werden könne. Im Landkreis Emsland lag die kreisweite Inzidenz am 6. April bei 133,7, fiel am 7. April auf 111 und stieg am heutigen Donnerstag (8. April) auf 119,3 an.
„Anfang der kommenden Woche werden wir die Situation neu bewerten“, sagt der Landrat.
Zudem gebe es weiterhin eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung für die Ausgangssperre. Dies sei auch an der nach wie vor geringen Zahl an Verstößen festzumachen und werde auch von der Polizei so zurückgespiegelt, führt er weiter aus. „Natürlich weiß ich, dass auch eine Coronamüdigkeit herrscht und viele von diesem Thema genug haben. Das ist verständlich, aber darauf nimmt das Virus leider keine Rücksicht“, sagt Burgdorf.
Die Landesverordnung sieht vor, dass Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz zwischen 100 und 150 für einen Teil ihres Gebietes oder für das gesamte Gebiet Ausgangssperren anordnen können. „Mit einer Inzidenz in den vergangenen Tagen im Bereich über 100 bewegen sich die Zahlen noch immer im kritischen Bereich und wir nutzen diese Kann-Verordnung als geeignetes Mittel, um mit der Ausgangssperre ein weiteres Ausbreiten des Infektionsgeschehens zu unterbinden“, sagt Burgdorf.
Ab einer Inzidenz von 150 sollen nach der Landesverordnung Ausgangssperren verhängt werden. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ausganssperre im Landkreis Emsland am 31. März war die Inzidenz mit 198,2 angegeben, lag bereits die Tage zuvor ebenfalls in diesem hohen Bereich und überschritt damit die in der Landesverordnung angegebene Grenze von 150 deutlich.
Damit wird den Bürgerinnen und Bürgern auch in den kommenden Tagen das Verlassen des privaten Wohnbereichs in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr untersagt. Dies gilt nicht bei triftigen Gründen wie beispielsweise Arztbesuchen oder die Fahrt zur Arbeit.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte die Stadt Hannover per Beschluss dazu aufgefordert, die Ausgangssperre in der Landeshauptstadt aufzuheben.
(PM)
(08.04.21)