Osnabrück: Die Ausgangssperre im Emsland ist rechtens. Das Verwaltungsgerichts Osnabrück hat am Donnerstag einen Antrag auf Aufhebung abgelehnt, heißt es in einem Bericht der NOZ.
Ein Bürger aus Lingen forderte die emslandweite Ausgangssperre, von 21 bis 5 Uhr vorläufig aufzuheben, bis in der Hauptsache entschieden ist. Diese Forderung soll das Verwaltungsgericht abgelehnt haben. In dem Bericht heißt es weiter: Das Gericht habe eine „Interessenabwägung“ getroffen und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Interesse der Allgemeinheit an Gesundheitsschutz und Prävention höher zu bewerten sei als das Interesse des Antragsstellers auf Bewegungsfreiheit in der Nacht.“
Trotz der Ablehnung zweifele das Gericht an, ob alle Regeln der Allgemeinverfügung rechtssicher sind. Kurzfristig sei allerdings nicht möglich gewesen, die Rechtmäßigkeit im Einzelnen zu prüfen.
Die Entscheidung über die Ausgangssperre in Osnabrück steht weiter aus. Hier halten die Antragsteller die Ausgangssperre und den damit verbundenen Eingriff in die Grundrechte ebenfalls für nicht angemessen. Es müssten zunächst alle anderen niederschwelligen Maßnahmen ergriffen werden.
(Symbolbild)
(01.04.21)