Lingen, Nordhorn, Bad Bentheim: Am Samstag und Sonntag stellten die Einsatzstreifen der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim mehrere Autofahrer fest, die zum Führen ihrer Fahrzeuge aufgrund des Einflusses von Rauschmitteln nicht mehr in der Lage waren. In der Nacht von Freitag auf Samstag stellte eine Einsatzstreife in Papenburg zwei Autofahrer fest, die Drogen konsumiert hatten. Um 00:26 Uhr endete die Fahrt für einen 28 Jahre alten Fahrzeugführer aus Westoverleding, und um 02:45 Uhr stoppten die Polizeibeamten einen 18-jährigen Mann aus Leer. Beide Verkehrsteilnehmer hatten vor Fahrtantritt Drogen konsumiert und fielen teilweise mit deutlichen Ausfallerscheinungen auf. Auch ein 44-jähriger Engländer wurde am Hauptkanal rechts in Papenburg auffällig, nachdem er Drogen konsumiert und sich ans Steuer seines Fahrzeugs gesetzt hatte. Im Fahrzeug wurden während der Kontrolle geringe Mengen Marihuana festgestellt. Ein 34-jähriger Mann aus Enschede fiel einer Polizeistreife in der Nacht zum Sonntag um 02:20 Uhr an der Neuenhauser Straße in Nordhorn auf. Er war als Fahrzeugführer eines Pkw mit einem Alkoholwert von 1,75 Promille nicht mehr in der Lage, sein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Mit 0,80 Promille wurde auch die Fahrt eines 29 Jahre alten Mannes aus Wietmarschen in Bad Bentheim vorerst beendet. Er fiel mit seinem VW Polo am Samstagabend an der Eisenbahnstraße auf, ebenso wie ein 18-jähriger Fahranfänger aus Schapen, der leicht alkoholisiert in Lingen unterwegs war und am frühen Sonntagmorgen an der Nordstraße gestoppt wurde. Am Samstagmittag, um 11:35 Uhr, fuhr ein 46-jähriger Mann mit Wohnsitz in Georgien mit seinem Pkw auf der Ulanenstraße in Lingen, obwohl er zuvor Marihuana konsumiert hatte. Gleiches galt auch für zwei Männer im Alter von 23 und 25 Jahren, die beide am Samstagnachmittag mit ihren Fahrzeugen auf der A30 auffielen und zuvor Marihuana konsumiert hatte. Allen Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt. Ihnen wurden jeweils Blutproben entnommen.
(Symbolbild)
(PM)
(27.11.22)