Meppen: Martin Gerenkamp, Kreiswahlleiter des Wahlkreises 31 – Mittelems, weist drauf hin, dass Wahlberechtigte für die Bundestagswahl am 23. Februar bereits jetzt die Briefwahl beantragen können. Dies ist vor Ort in den Rathäusern oder per E-Mail bei der jeweiligen Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt möglich, in der Wählerinnen oder Wähler wohnen. Beim Landkreis kann die Briefwahl dagegen nicht beantragt werden.
Wer einen Antrag auf Briefwahl stellt, bekommt die Wahlunterlagen zugesendet, sobald dies möglich ist. Kreiswahlleiter Gerenkamp betont, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Stimmabgabe erfolgen kann. „Zunächst müssen noch die Wahlvorschläge für den Landkreis sowie die Landeslisten für das Land Niedersachsen von den jeweiligen Wahlausschüssen zugelassen werden“, erläutert er. Die öffentlichen Sitzungen hierzu finden landesweit am Freitag, 24. Januar, statt – auch beim Landkreis Emsland. Die Sitzung beginnt beim Landkreis Emsland um 9.30 Uhr im Sitzungszimmer 2 des Kreishauses 1, Ordeniederung 1, in Meppen.
Nach diesem gesetzlich vorgeschriebenen Termin muss noch eine dreitägige Frist abgewartet werden, in der die Parteien, deren Wahlvorschlag nicht zugelassen wurde, Einspruch gegen die Nichtzulassung einlegen können. Die Entscheidung über diese Einsprüche soll am Donnerstag, 30. Januar, getroffen werden. Erst danach kann der Stimmzettel gedruckt und ausgeliefert werden. „Ein genaues Datum für die Verfügbarkeit der Stimmzettel kann daher nicht genannt werden. Die Auslieferung an die Gemeinden ist aber im Laufe der 6. Kalenderwoche vorgesehen, also in der Zeit vom 3. bis zum 8. Februar“, so Gerenkamp.
Der Wahlkreis Mittelems umfasst den Landkreis Grafschaft Bentheim sowie die Gemeinden Emsbüren, Geeste, Haselünne, Lingen (Ems), Meppen und Salzbergen sowie die Samtgemeinden Freren, Herzlake, Lengerich und Spelle aus dem Landkreis Emsland.
(Symbolbild)
(PM)
(17.01.25)