Kontaktbeschränkungen, Schließung der Gastronomie, gänzlich heruntergefahrene Kultur: Seit dem 02. November befindet sich ganz Deutschland wieder im Corona-Lockdown. Nachdem die Infektionszahlen im Oktober immer drastischer anstiegen – bis zu über 19.000 Neuinfektionen an einem Tag – forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Wir müssen handeln, und zwar jetzt“! Gesagt, getan: In einer Konferenz zwischen Kanzlerin und Ministerpräsidenten*innen wurde am 28. Oktober der „Wellenbrecher-Lockdown“, oder auch „Lockdown light“, beschlossen, mit dem Ziel, bis Ende November die Infektionszahlen schnellstmöglich in den Griff zu kriegen und zumindest bis zum Weihnachtfest eine Art der Normalität wiederzuerlangen. Heute, genau zwei Wochen nach Inkrafttreten der Beschlüsse, sollte eine Zwischenbilanz gezogen werden – diese zog die Bundesregierung scheinbar schon vorab mit ernüchterndem Ergebnis. Am Morgen wurde ein Papier des Kanzleramtes veröffentlicht, dass schärfere Verordnungen vorsieht. Mit dieser Beschlussvorlage ging es um 14 Uhr in die Bund-Länder-Konferenz.
Worauf konnten sich Bund und Länder einigen?
In der gut fünfstündigen Ministerpräsidentenkonferenz konnte man sich nicht in allen Punkten einigen – in einigen wenigen jedoch schon:
Somit wird es möglich sein, dass Arbeitnehmende bei Atemwegserkrankungen, die nicht COVID-19 sind, gänzlich zuhause bleiben können. Die Kanzlerin begründete diese Entscheidung damit, dass die Symptome schlicht nicht unterscheidbar sind von denen, die eine Corona-Infektion mit sich ziehen kann. Somit soll man bei Beschwerden, wie Halsschmerzen, Husten, Schnupfen etc., seinen Hausarzt kontaktieren und sich in 14-tägiger Eigenquarantäne begeben. Der Arzt entscheidet dann aufgrund der Symptomatik, ob ein COVID-Abstrich nötig ist oder nicht.
Angela Merkel mahnte bei der Pressekonferenz noch einmal eindringlich „auf alle nicht notwendigen Kontakte zu verzichten“ und auf private Feiern „gänzlich zu verzichten“. Den gewünschten Verschärfungen im privaten Sektor wurden zugestimmt: Demnach soll man sich nur noch mit einem einzigen weiteren festen Haushalt treffen dürfen – das wird auch für Kinder und Jugendliche gelten.
Auch auf den Umgang mit Risikogruppen, wie Alte oder Kranke, konnten sich Bund und Länder einigen: Jeder Bürger und jede Bürgerin, die als besonders gefährdet gelten, werden 15 FFP2-Masken zur Verfügung gestellt bekommen, mit „geringem Eigenanteil“. Das wäre eine Maske pro „Winter-Woche“. Ab Dezember soll der Beschluss in die Tat umgesetzt werden – festgehalten im neuen Infektionsschutzgesetz.
Wichtig zu merken ist: Heute wurden keine Beschlüsse gefasst, es wurde sich lediglich beraten. Der nächste „Corona-Gipfel“ zwischen Bund und Länder wird am 25. November stattfinden – dann soll es Klarheit und einen Ausblick geben, wie es nach November, wie es für den Rest des Jahres und wie es für die weiteren Wintermonate weitergeht.
(Symbolbild)
(16.11.20)