Bad Bentheim: Im Rahmen der verstärkten Grenzüberwachung zu den Niederlanden hat die Bundespolizei am letzten Wochenende zweimal einen Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vollstreckt.
Freitagnachmittag hatten die Beamten ein Auto angehalten und kontrolliert, dass über die Denekamper Straße (B213) in Nordhorn aus den Niederlanden eingereist war. Bei der Überprüfung der Personalien der 24-jährigen Beifahrerin stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft mit Haftbefehl nach der Frau fahnden ließ. Weil die 24-jährige Deutsche einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht vollständig bezahlt hatte, wurde sie mit Haftbefehl gesucht. Deshalb war die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen angeordnet worden. Statt der drohenden Haft beglich sie lieber die offene Geldstrafe in Höhe von 225,- Euro bei den Beamten.
Ebenfalls wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde ein 33-jähriger Bulgare gesucht, den die Beamten Samstagnachmittag auf einem Parkplatz an der Autobahn 30 anhielten. Auch er kam aus den Niederlanden. Weil er einen Strafbefehl über 750,- nicht beglichen hatte, drohte ihm eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen. Nachdem er die offene Geldstrafe bezahlt hatte, wurde auch ihm die Weiterreise erlaubt.
(Symbolbild)
(04.05.20)