In weiten Teilen Deutschlands müssen sich die Menschen auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen.
Eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat das Bundeskabinett am Dienstag in Berlin beschlossen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur.
Hier ein Überblick der beschlossenen Maßnahmen:
- Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr, wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Auch Joggen und der Abendspaziergang sollen verboten werden. Ausnahmen gelten für einen Aufenthalt, der der Versorgung von Tieren oder der Berufsausübung dient.
- Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie dürfen nicht öffnen. Ausnahmen sollen für Lebensmittelhandel, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte gelten.
- Weitere Einschränkung privater Kontakte – jeder Haushalt dürfte nur noch einen Gast empfangen (maximal 5 Personen, Kinder unter 14 Jahren nicht eingeschlossen). Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.
- Schulen sollen nur öffnen dürfen, wenn alle Schüler mindestens zweimal pro Woche getestet werden. Übersteigt der Inzidenzwert 200 sollen sie schließen müssen.
- Testpflicht für Unternehmen (zweimal in der Woche)
- Sowohl für körpernahe Dienstleistungen, als auch für den Öffentlichen Nahverkehr und Taxis sind „FFP2-Gesichtsmasken oder medizinische Masken mit gleicher Schutzwirkung“ vorgeschrieben.
- Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader.
Die schärferen Lockdown- und Testregeln sollen die Zahl der Infizierten so niedrig wie möglich halten, bis auch durch fortschreitende Impfungen das Infektionsgeschehen im Griff gehalten werden kann.
Bundesrat und Bundestag müssen den Beschlüssen jedoch noch zustimmen. Ein Eilverfahren soll dafür eingeleitet worden sein. Wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, kann derzeit noch nicht gesagt werden.
(Symbolbild)
(13.04.21)